Das erwartet Sie
- Wenn Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden oder gar ganz ausbleiben, müssen Unternehmen reagieren. Der erste Schritt ist in der Regel eine sorgsam formulierte und schriftlich versendete Zahlungserinnerung.
- Damit Ihre Zahlungserinnerung rechtlich als Mahnung gilt, sollten Sie darauf achten, alle erforderlichen Angaben zu integrieren. Zunächst tragen Sie den Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens, den Namen und die Anschrift des Empfängers sowie die Kundennummer ein.
- Anschließend nennen Sie mit der Zahlungsaufforderung die Rechnungsnummer, den Rechnungsbetrag sowie die entsprechende Bankverbindung.
- Was ist eine Zahlungserinnerung? Eine Zahlungserinnerung wird versendet, um Rechnungsempfängerinnen und -empfänger an fällige Zahlungen zu erinnern. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine erste Mahnung.